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Haushaltssatzung |
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Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Strullendorf |
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Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: |
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§ 1 mit 14.638.678,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 6.948.581,00 € ab. |
_ | § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem1. Januar 2017 in Kraft. II. Rechtsaufsichtliche Genehmigung Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 11.05.2017 den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt. III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben. IV. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan lag in der Zeit vom 29.05.2017 bis einschließlich 09.06.2017 im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. |
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Gemeinde Strullendorf, 19.05.2017 |
gez. Wolfgang Desel Erster Bürgermeister |
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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Strullendorf wurde am 26. Mai 2017 (KW 21) im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf veröffentlicht. |