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Satzungen & Verordnungen

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Haushaltssatzung

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Haushaltssatzung 2017
der Gemeinde Strullendorf

   

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben

mit 14.638.678,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben

mit 6.948.581,00 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird auf 5.000.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 370 v.H.

2. Gewerbesteuer 320 v.H.



_ § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem1. Januar 2017 in Kraft.


II. Rechtsaufsichtliche Genehmigung

Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 11.05.2017 den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt.

III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.

IV. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan lag in der Zeit vom 29.05.2017 bis einschließlich 09.06.2017 im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
 

Gemeinde Strullendorf, 19.05.2017
 
gez.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister
     
    Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Strullendorf wurde am 26. Mai 2017 (KW 21) im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf veröffentlicht.

Nachricht / Anfrage an die Gemeindeverwaltung

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