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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 |
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Nur noch mehrjährige Reisepässe oder Personalausweise
Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.
Ab 01.01.2024 werden daher - unabhängig vom Alter - für deutsche Staatsangehörige nur noch mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt.
Bis zum 31.12.2023 erhalten Sie von der Gemeinde Strullendorf weiterhin noch Kinderreisepässe mit einer einjährigen Gültigkeit (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Gleichzeitig können bis zum 31.12.2023 gültige Kinderreisepässe für ein weiteres Jahr (auch hier maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen, die sowohl für die Neuausstellung als auch die Verlängerung benötigt werden, sind: