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Abbrennen von Feuerwerken Anmeldung zum Abrennen von Schwachholz bzw. Reisig |
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Wie uns von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern berichtet wurde häufen sich in jüngster Zeit die Fälle in denen Feuerwerke abgebrannt werden. Wir nehmen dies zum Anlass um darauf hinzuweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerken während des Jahres ohne gemeindliche Erlaubnis grundsätzlich verboten ist und bitten um künftige Beachtung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass bei Zuwiderhandlungen mit einer strafrechtlichen Verfolgung bzw. Schadensersatzansprüchen im Brandfall zu rechnen ist. Des Weiteren möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass das Abrennen von Johannisfeuern und das Verbrennen von Reisig etc., bei der Gemeindeverwaltung anzumelden ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis. |
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Die Gemeindeverwaltung |
Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf (KW30) |
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