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Nutzung von Brücken durch Schwerlastverkehr |
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Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Wirtschaftswegbrücke bei MDK-km 12,196 nur von Fahrzeugen bis 12 t und die Wegbrücke UH Schleuse Strullendorf bei MDK-km 13,170 nur von Fahrzeugen bis maximal 30 t befahren werden darf. Dies vor allem deshalb um die Sicherheit und Stabilität dieser Bauwerke zu gewährleisten. Um Beachtung wird gebeten. |
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Die Gemeindeverwaltung Strullendorf |
Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf (KW11) |