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Laufenlassen von Hunden |
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In letzter Zeit häufen sich die Klagen darüber, dass Hunde auf öffentlichen Straßen frei herumlaufen, ohne dass diese von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen. Es wird an die Haftung erinnert, die Hundehalter treffen kann, wenn Unfälle durch frei umherlaufende Hunde verursacht werden. Die Gemeindeverwaltung wird künftig bei Belästigung von Menschen (insbesondere von Schul- bzw. Kindergartenkindern) durch streunende Hunde gezwungen sein, einen professionellen Hundeführer der Landespolizeiinspektion Bamberg anzufordern. |
_ | In diesem Zusammenhang muss auch auf die Verschmutzungen durch Hundekot hingewiesen werden. Es ist unzumutbar, dem Tier sein "Geschäft" auf dem Gehsteig oder der Straße, vor Schulen bzw. Kindergärten, an Hofeinfahrten, Friedhof usw. verrichten zu lassen. Mit einer kleinen Plastiktüte in der Hosen- oder Handtasche lässt sich solch eine Bescherung leicht aufnehmen und in einem der eigens hierfür aufgestellten Hundekotabfalleimer entsorgen! Um zukünftige Beachtung wird gebeten. |
Vielen Dank für Ihr Verständnis |
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Ihre Gemeindeverwaltung Strullendorf |
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Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Strullendorf (KW08) |