Das Jugendprogramm der Gemeinde Strullendorf erstreckt sich über das gesamte Jahr. Deshalb wollen wir frühzeitig die einzelnen Veranstaltungen festlegen und deren Durchführung sichern.
Wir rufen aus diesem Grund alle Vereine, Verbände und Organisationen auf, sich Gedanken für das Jugendprogramm für dieses Jahr zu machen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Förderrichtlinien der Gemeinde Strullendorf für die Jugendarbeit hinweisen. Nachstehend die wichtigsten Kriterien:
Ferienprogramm Veranstaltungen des Ferienprogramms können von allen Vereinen, Verbänden und Organisationen, auch ohne eigene Jugendgruppe, durchgeführt werden. Die Ferienprogramme sind allen Schulkindern der Gemeinde Strullendorf zugänglich zu machen. Die einzelnen Programme werden stets im Amtsblatt angekündigt. Dem jeweiligen Veranstalter werden die gesamten Kosten von der Gemeinde erstattet (Verpflegung, Materialen usw.). Es dürfen aber nur die Einkaufs- bzw. Selbstkostenpreise berechnet werden. Bei kostenintensiven Veranstaltungen, wie z.B. Theaterbesuch, Fahrten, Kurse usw., wird jeweils ein Unkostenbeitrag vom Teilnehmer erhoben, dessen Höhe vom Veranstalter, der Gemeinde oder den Jugendbeauftragten festgelegt wird. Die Abrechnung der jeweiligen Veranstaltungen folgt mit einem Formular, das bei der Gemeindeverwaltung, Frau Berlacher oder Herrn Wagner abholt werden oder hier von der Homepage herunter geladen werden kann.
Für die Jugendprogramme besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Beiträge werden von der Gemeinde übernommen.
Aktivitäten Förderungszweck Die Förderung soll den Jugendorganisationen die Durchführung ihrer Aktivitäten, z.B. Kanufahrt, Wanderung, Spieltag usw., ermöglichen. Sie soll den Teilnehmern ein gemeinsames Erlebnis sozialer Einrichtungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und der Umwelt fördern.
Förderungsgegenstand Gefördert werden alle besonderen gemeindebezogenen Aktivitäten.
Förderungsumfang Bei besonderen Aktivitäten beträgt der Zuschuss bis zu 50 v.H. der Aufwendungen, jedoch höchstens 77,00 Euro.
Antragsverfahren Der Antrag ist spätestens sechs Wochen nach der Durchführung der Maßnahme bei der Gemeinde einzureichen. Der entsprechende Vordruck ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder hier. Dieser muss vom Veranstalter vollständig ausgefüllt werden.
Bewilligung Der Gemeinderat bzw. Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet im Einzelfall oder im Herbst des laufenden Jahres.
Freizeitmaßnahmen Natürlich sind auch diese Gegenstand der Förderung durch die Gemeinde. Dabei sind jedoch die vorgegebenen Richtlinien unbedingt einzuhalten (Maßnahme, Teilnehmer, Programm, Abrechnung). Die entsprechenden Vordrucke können bei der Gemeindeverwaltung jederzeit abgeholt werden. Die Bewilligung ist analog der Aktivitäten.
Für weitere Auskünfte bzw. Rückfragen stehen Frau Berlacher und Herr Wagner von der Gemeindeverwaltung für Sie gerne zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.
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