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Förderung der Seniorenarbeit |
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Förderung der Seniorenarbeit durch den Landkreis Bamberg |
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Der Landkreis Bamberg fördert die Seniorenarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden. Die Förderung wird wie folgt gewährt: a) Förderfähig sind Angebote aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Gemeinschaft und Geselligkeit, gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Nachbarschaftshilfe. b) Der Landkreis bezuschusst die Angebote, wenn auch die Gemeinde sie fördert. Der Landkreis fördert in derselben Höhe wie die Gemeinde, höchstens jedoch mit 150 € pro Gruppe und Kalenderjahr (Nachbarschaftshilfen bis zu 250 €). c) Seniorengruppen und -kreise müssen zum Ende des Jahres einen Antrag bei ihrer Gemeinde mit genauer Angabe der seniorenbezogenen Projekte stellen. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde den Antrag bis spätestens 1. Februar des Folgejahres (Einsendeschluss) an den Landkreis weiter. Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung Strullendorf, Tel. 09543/8226-40 zur Verfügung. |
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